Kündigung durch Arbeitgeber: Was tun?

Es passiert jeden Tag tausendfach: Arbeitgeber sprechen gegenüber Arbeitnehmen eine Kündigung aus.

Was ist zu tun?

Nun zunächst muss man entscheiden, ob man denn die Kündigung akzeptieren kann. Mancher ist ganz froh, wenn er aus einen mit vielen Problemen versehenen Job herauskommt und (mit Unterstützung der Arbeitsagentur) die Chance bekommt, über einen Neuanfang nachzudenken. Allerdings muss er oder sie auch in diesen Fall sich so verhalten, als ob er denn Job behalten wollte, denn sonst kann es passieren, dass die Arbeitsagentur ihm eine Sperrfrist verpasst.

Eine Sperrfrist bedeutet zunächst, dass er oder sie kein Arbeitslosengeld bekommt und hat noch viele weitere Nachteile.

Man muss also prüfen oder prüfen lassen, ob die Kündigung gerechtfertigt ist und hierbei eine Vielzahl komplexer Rechtsfragen des Arbeitsrechts beachten. Falls es im Betrieb einen Betriebsrat oder eine sonstige Mitarbeitervertretung gibt, kann man hier mal nachfragen. Die Kollegen kennen sich aus oder können sogar Hinweise auf Fehler des Arbeitgebers geben.

Gewerkschaftsmitglieder oder Rechtschutzversicherte können sich auch an die jeweilige Organisation wenden, die ihnen einen Rechtsanwalt bezahlt oder einen Rechtsexperten zur Unterstützung bereitstellt.

Was aber jeder Experte sagen wird: Falls du Kündigungsschutzklage erheben willst, dann musst du das innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung machen! Man muss beim zuständigen Arbeitsgericht diese Kündigungsschutzklage einreichen. Diese kann man auch mündlich zu Protokoll geben.

Hat man die Kündigungsschutzklage eingereicht, ist eine Sperrfrist der Arbeitsagentur kaum noch vorstellbar, denn hiermit zeigt man, dass man um seinen Job kämpft. Diesen Eindruck sollte man immer gegenüber der Agentur vermitteln, selbst wenn man im innersten ganz froh ist, den Job los zu sein.

 Autor: Jens-Uwe Wancsucha

Kommentarfunktion momentan geschlossen.