Urteil: Call-TV-Produzenten Callactive und Stefan-Niggemeier

Urteil: Call-TV-Produzenten Callactive und Stefan-Niggemeier

Unter der Geschäftsnummer: 324 O 794/07 des LG-Hamburg zum Fall Callactive gegen Stefan-Niggemeier wurde das Urteil gesprochen.

In ausschnitten Nachzulesen unter: www.stefan-niggemeier.de/blog/callactive…/

Das LG-Hamburg dürfte sich damit wieder einmal ins Blickfeld der Blogerszene gestellt haben.

Um was ging es? Es ging um die Persönlichkeitsrechte einer Moderatorin oder das was man im Unterschichten-TV als Moderatorin Betrachtet. In meinen Augen wurde die Dame in den Kommentaren zwar etwas beleidigt, das aber müsste eine Person die sich ins rampenlicht stellt aus meiner sicht abkönnen! Wie ich es sehe ging es dem Sender lediglich um einen aufsehen erregenden Prozess und Pupliziti und das LG-Hamburg spielte mit.

Das dumme: Das LG-Hamburg fordert in seinem Urteil von Stefan-Niggemeier und damit von allen Blogbetreibern, beim verdacht das es sich um ein kontroverses Thema mit Beleidigungs potenzial in den Kommentaren handelt eine vorab Kontrolle.

Stefan-Niggemeier hat entsprechende Kommentare die Nachts gepostet wurden aber erst am nächsten Morgen entfernt und soll dafür nun haftbar gemacht werden!
Nun gut, Das man zu keiner Person (auch nicht zu minderbegabten Unterschichten-TV Moderatoren) AniMöse oder ähnliches sagen soll dürfte klar sein! Da hilft dann auch die erhöte Kritikbelastbarkeit, die der Gesetzgeber für Personen im öffentlichen Rampenlicht einfordert, wenig.

Das geforderte, die vorab Kontrolle von Kommentaren, scheint auf den ersten Blick auch sinn zu ergeben. Nur was bitte ist dann mit Foren und Chats?
Wo ist die exakte Grenze, soll heißen ab welchem Moment muss ich von beleidigungspotenzial im Blog ausgehen und das einstellen von ungeprüften Beiträgen stoppen? Fragen über Fragen.

Schon jetzt ist unser Recht auf einem Niveau das man schon fast Jura Studiert haben muss um vieles zu begreifen und einschätzen zu können! Dabei sollte gerade das Recht, etwas was alle Geselschaftsschichten unseres Landes angeht, so einfach gehalten sein, dass zumindest durchschnittliche begabte, gebildete und intelligente Personen dieses auf Anhieb und zumindest in seiner Grundsätzlichkeit erfassen können! Der Durchschnittsbürger muß nicht unbedingt in der Lage sein zu Urteilen! Er muss aber zu jeder Zeit und in Bruchteilen von Sekunden in der Lage sein zu Beurteilen! Leider zeigt auch dieses Urteil, das sich unsere Gesellschaft, zumindest im unteren Rechtsbereich, immer weiter von den tastsächlichen Bedürfnissen entfernt. Unsere Elite deren Ausbildung vom einfachen Man auf der Strasse gezahlt wurde, arbeitet nicht zum wohl und im Interesse der Allgemeinheit sondern sonnt sich in einer pseudoelitären Halbbildung die in ihrem Expertentum von immer weniger immer mehr weiß bis sie eines Tages von gar nichts mehr alles weiß. Zumindest scheinen schon jetzt, die Masstäbe und die Fundamente (ganz simpel die 10 Gebote) unserer Gesellschaft und Rechtsordnung im Expertentum untergegangen zu sein!

Kurz und Knapp:
Eine Rechtsordnung die ich nicht Begreife und Nachvollziehen kann mag zwar hoch entwickelt sein, aber sie ist Wertlos!

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